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Batterieverordnung

EU-BattV, EU-Batterieverordnung

VERORDNUNG (EU) 2023/1542

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein.

Tragbare Sauerstoffgeräte haben einen modularen Akku, welcher aus dem Gerät einfach zu entnehmen ist.

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben / fachgerecht zu entsorgen.

Sie können die Batterien an einer kommunalen Sammelstelle, oder geben Sie im Handel vor Ort kostenlos ab.

Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

Michael Dannhäuser Medizintechnik Dorfstr. 12 76571 Gaggenau

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.

Unter dem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes – z.B. "Cd" für Cadmium. "Pb" für Blei oder "Hg" für Quecksilber.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

https://www.batteriegesetz.de